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Das neue EU-Bio-Siegel

Für Produktion und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln gilt seit 1. Jänner 2009 die Bio-Verordnung (EG) 834/2007. Seit 1. Juli 2010 (mit zweijähriger Übergangsfrist) ist die Verwendung des EU-Bio-Logos für verpackte Biolebensmittel verpflichtend.

Das Euro-Blatt, wie das Siegel auch genannt wird, stellt die EU-Sterne dar, die auf einem grünen Hintergrund ein Blatt symbolisieren. Es steht für „Natur“ und „Europa“.

Neben dem neuen Bio-Siegel können auch andere private, regionale und nationale Gütesiegel abgebildet werden. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften verpflichten außerdem

Freigestellt ist die Kennzeichnung bei nicht verpackten und eingeführten Bio-Erzeugnissen. In deutscher Sprache sind die Bezeichnungen „biologische Landwirtschaft“ und „ökologischer Landbau“ zulässig.

Produkte mit dem EU-Bio-Logo garantieren, dass

Der Erzeugungsort von Produkten mit dem Bio-Logo ist, je nach Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe, mit „EU“, „Nicht-EU“ oder dem Namen des Erzeugungslandes anzugeben.

Kritische Stimmen

Verbraucherschützer kritisieren die neuen Kriterien zur Erlangung des Bio-Siegels – v. a. im Bereich Gentechnik.
So ist z. B. eine Beimengung gentechnisch veränderter Organismen von bis zu 0,9% zulässig. Allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen, das heißt bei Lebensmittelzusatzstoffen, die anders nicht erhältlich sind.
Ansonsten besteht weiterhin ein strenges Verbot von gentechnisch veränderten Organismen in Bioprodukten.

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