Vorschriften für zugelassene Zusatzstoffe in Bio-Lebensmitteln

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Konsumenten, die sich bewusst und natürlich ernähren möchten, greifen gerne und häufig zu Bio-Lebensmitteln. Da stellt sich natürlich die Frage: dürfen Bio-Lebensmittel Zusatzstoffe enthalten?

Bei Bio-Produkten müssen grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Dabei wird darauf geachtet, dass bei der Verarbeitung weitgehend auf Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe verzichtet wird – sofern diese nicht für die Herstellung oder Haltbarmachung benötigt werden.

 

Zugelassene Zusatzstoffe in Bio-Lebensmitteln in der EU

Derzeit sind in der EU etwa 300 Zusatzstoffe zugelassen – circa 50 dieser Zusatzstoffe sind auch für Bio-Lebensmittel geeignet. In der EU-Bioverordnung sind alle erlaubten Zutaten aufgelistet.

Zu den zugelassenen Zusatzstoffen in Bio-Lebensmitteln zählen z. B. Pektin als Geliermittel oder Guakernmehl als Verdickungsmittel. Geschmacksverstärker, Süßstoffe, Stabilisatoren, Konservierungsmittel oder synthetische Farbstoffe dürfen beispielsweise nicht in Bio-Produkten verwendet werden.

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